Abmeldung Ihrer Wohnung
Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen abmelden, z. B. wenn Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen.
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund für die Abmeldung aus.
Änderung zum Beitragskonto mitteilen
Folgende Änderungen können mitgeteilt werden:
- Sie sind umgezogen
- Ihre Bankverbindung hat sich geändert
- Art der Zahlungsweise ändern Lastschriftverfahren oder Überweisung
- Ihr Name hat sich geändert
Erstanmeldung einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag
Hier haben Sie die Möglichkeit sich zum ersten Mal für den Rundfunkbeitrag anmelden. Nutzen Sie einfach unser Formular.
Falls Sie schon über eine Beitragsnummer verfügen und umgezogen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Änderung zum Beitragskonto mitteilen", um Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Anmeldung einer weiteren Wohnung
Nur Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig. Nutzen Sie einfach unser Formular.
Als Nebenwohnungen gelten jene Wohnungen, unter denen der jeweilige Inhaber melderechtlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das gilt auch für Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen.